Die Broschüre bietet praxisnahe Reflexionsfragen und Anleitungen zur Förderung der Partizipation junger Menschen in betreuten Wohnsituationen. Sie stellt Methoden und Beispiele bereit, um Jugendliche in Regelungen zu Privatsphäre, Mediennutzung, Alltagsaufgaben und Raumgestaltung einzubeziehen.
Der Leitfaden befasst sich mit der Früherkennung von Gewalt gegen Kleinkinder und bietet Fachpersonen praxisnahe Anleitungen und fundierte Hintergrundinformationen. Thematisiert werden Risiko- und Schutzfaktoren, Methoden zur Beobachtung und Einschätzung sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz. Es werden Handlungsstrategien vorgestellt, um gefährdete Kinder rechtzeitig zu schützen und professionell zu unterstützen.
Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln
Der Leitfaden bietet Fachpersonen im Sozialbereich eine detaillierte Anleitung, um Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Er beschreibt Definitionen, Formen und Entstehungsfaktoren von Gefährdungen, erläutert rechtliche Rahmenbedingungen und führt durch die Praxis der Risikoeinschätzung und der Planung weiterer Schritte. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung praktischer Handlungshilfen, die flexibel und situativ angewendet werden können.
Das Präventionsprogramm "Mein Körper gehört mir!" stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbestimmung und klärt sie über sexualisierte Gewalt auf. Es verwendet interaktive und altersgerechte Methoden, um wichtige Botschaften zu vermitteln. Begleitend werden Erwachsene geschult, um präventiv zu handeln und die Kinder bestmöglich zu unterstützen.
Smartphone-Regeln im Schulheim – Schutz oder Eingriff in die Privatsphäre?
Im Schulheim sollen Kinder mit einem Medienkonzept an den verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones herangeführt werden. Doch während Eltern die Kontrolle der Inhalte übernehmen sollen, fühlen sich viele dieser Aufgabe nicht gewachsen. Nun steht die Frage im Raum: Sollten Fachpersonen stärker kontrollieren oder würde das die Privatsphäre der Kinder verletzen? Wie lässt sich eine Balance zwischen Schutz, Privatsphäre und digitaler Teilhabe finden?
Erinnerungsbücher im Heimalltag – schön oder schwierig?
In einer Wohngruppe begleiten persönliche Erinnerungsbücher die Kinder durch ihren Alltag – gefüllt mit Fotos, Erlebnissen und Botschaften von Fachpersonen, Eltern und Freund:innen. Die Kinder lieben es, darin zu blättern und ihre Geschichten zu teilen. Doch wie kann sichergestellt werden, dass diese Bücher die Identität der Kinder authentisch widerspiegeln? Und inwiefern sind sie mit Datenschutzbestimmungen vereinbar?
Golftraining - Chancengleichheit oder individuelle Förderung?
Eine 16-jährige Jugendliche entdeckt im Ferienprogramm ihre Leidenschaft für Golf – doch die Wohngruppe lehnt eine regelmäßige Teilnahme zunächst aus finanziellen und logistischen Gründen ab. Mit einem kreativen Plan zeigt die Jugendliche auf, wie sie die Hürden eigenständig überwinden kann. Doch ist es fair, ihr eine Ausnahme zu gewähren, während andere Jugendliche auf solche Möglichkeiten verzichten müssen? Und wie lassen sich Freizeitinteressen in stationären Einrichtungen kinderrechtskonform gestalten?
Stillen in der Wohngruppe – Bindung oder Belastung?
Eine Mutter möchte ihr 8 Monate altes Kind auch während des Aufenthalts in einer stationären Wohngruppe weiter stillen. Während sie sich auf medizinische Empfehlungen beruft, stellt das Betreuungsteam kritische Fragen: Könnte die regelmäßige Anwesenheit der Mutter die Eingewöhnung erschweren? Führt dies zu Unruhe in der Gruppe? Welche Kinderrechte stehen hier im Mittelpunkt, und welche Argumente sprechen für oder gegen das Stillen in der Wohngruppe?
Die Broschüre bietet praxisnahe Reflexionsfragen und Anleitungen zur Förderung der Partizipation junger Menschen in betreuten Wohnsituationen. Sie stellt Methoden und Beispiele bereit, um Jugendliche in Regelungen zu Privatsphäre, Mediennutzung, Alltagsaufgaben und Raumgestaltung einzubeziehen.
Dieses Medium ist besonders hilfreich für pädagogische Fachkräfte, Leitungspersonen in Sozialen Institutionen und Sozialarbeiter:innen in Jugendhilfeeinrichtungen. Es unterstützt sie bei der praktischen Umsetzung von Mitbestimmung und hilft, die Bedürfnisse der Jugendlichen in den Alltag zu integrieren.
Der Leitfaden befasst sich mit der Früherkennung von Gewalt gegen Kleinkinder und bietet Fachpersonen praxisnahe Anleitungen und fundierte Hintergrundinformationen. Thematisiert werden Risiko- und Schutzfaktoren, Methoden zur Beobachtung und Einschätzung sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz. Es werden Handlungsstrategien vorgestellt, um gefährdete Kinder rechtzeitig zu schützen und professionell zu unterstützen.
Dieses Medium ist besonders hilfreich für:
Pädagogische Fachkräfte: Unterstützt sie bei der Erkennung und Handhabung von Gewaltverdachtsfällen.
Mütter- und Väterberater:innen: Bietet Wissen, um in schwierigen Betreuungssituationen angemessen zu reagieren.
Sozialarbeiter:innen und Gesundheitsfachpersonen: Dient als Referenzwerk für Früherkennungsmassnahmen und gibt Sicherheit im Umgang mit Melderechten und -pflichten.
Der Inhalt ist praxisorientiert, enthält aber auch theoretische Grundlagen.
Der Leitfaden bietet Fachpersonen im Sozialbereich eine detaillierte Anleitung, um Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Er beschreibt Definitionen, Formen und Entstehungsfaktoren von Gefährdungen, erläutert rechtliche Rahmenbedingungen und führt durch die Praxis der Risikoeinschätzung und der Planung weiterer Schritte. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung praktischer Handlungshilfen, die flexibel und situativ angewendet werden können.
Dieses Medium ist besonders relevant für:
Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen: Es unterstützt sie dabei, Gefährdungssituationen einzuschätzen und präventiv zu handeln.
Lehrer:innen und Betreuungsfachpersonen: Es gibt Orientierungshilfen, um in Verdachtsfällen angemessen zu reagieren und die richtigen Massnahmen zu ergreifen.
Mitarbeiter:innen in der Jugend- und Familienhilfe: Hilft ihnen, strukturiert und professionell mit Kindeswohlgefährdungen umzugehen.
Der Inhalt ist überwiegend praktisch und bietet Fachpersonen direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, unterstützt durch wissenschaftliche Grundlagen.
Das Präventionsprogramm "Mein Körper gehört mir!" stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbestimmung und klärt sie über sexualisierte Gewalt auf. Es verwendet interaktive und altersgerechte Methoden, um wichtige Botschaften zu vermitteln. Begleitend werden Erwachsene geschult, um präventiv zu handeln und die Kinder bestmöglich zu unterstützen.
Pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen: Hilft bei der Implementierung von Präventionsmassnahmen in Bildungseinrichtungen.
Kita-Leitungen und Schulleitungen: Bietet klare Konzepte zur Förderung von Kinderschutz.
Eltern und Erziehungsberechtigte: Unterstützt sie darin, Kinder im Alltag zu schützen und aufzuklären.
Der Inhalt ist praxisnah und sofort anwendbar, was ihn zu einer wertvollen Ressource für den Bildungsbereich macht.
Hallo, ich bin kidlex. Ich bin eine künstliche Intelligenz, mit der du über Kinderrechte reden kannst.
Smartphone-Regeln im Schulheim – Schutz oder Eingriff in die Privatsphäre?
Praxissituation
Im Schulheim Kürbach dürfen Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren Smartphones besitzen. Die Geräte dürfen jedoch nur über das interne, gesicherte WLAN genutzt werden und die Nutzungszeiten müssen individuell mit den Eltern und Bezugspersonen vereinbart werden. Um die Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones zu befähigen, gibt es ein Medienkonzept. Dieses sieht vor, dass die Lehrpersonen und die Bezugspersonen der Wohngruppe mit den Kindern regelmässig über Themen wie Datenschutz, Umgang mit problematischen Inhalten und Schutz vor Online-Gefahren diskutieren. Mit 12 Jahren absolvieren die Kinder einen Medientest, der bei Bestehen erlaubt, das Smartphone auch über mobile Daten zu nutzen.
Gemäss Konzept werde die Inhalte auf den Smartphones der Kinder, z.B. Social-Media-Posts oder Webseiten, wöchentlich gemeinsam mit den Kindern überprüft und besprochen. Die Betreuungspersonen selbst dürfen die Inhalte nicht eigenständig kontrollieren – diese Verantwortung liegt bei den Eltern. In den letzten Monaten gibt es jedoch zunehmend Rückmeldungen von Seiten der Bezugspersonen, dass auf den Smartphones der Kinder problematische Inhalte auftauchen. Viele Eltern berichten, dass die regelmässige Kontrolle der Inhalte zu Konflikten führt und sie sich dieser Aufgabe nicht gewachsen fühlen. Dies wirft die Frage auf, ob das Medienkonzept ausreichend ist, um den Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln, ihre Privatsphäre zu respektieren und sie gleichzeitig vor Risiken im digitalen Raum zu schützen.
Reflexionsfragen
Welches Kinderrecht/ Welche Kinderrechte spielen in diesem Fallbeispiel eine Rolle und weshalb?
Siehst du Argumente, die eine Überprüfung der Smartphoneinhalte durch die Fachpersonen in Institutionen legitimieren?
Welche weiteren Möglichkeiten für das Schulheim siehst du, den Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln, ihre Privatsphäre zu respektieren und sie gleichzeitig vor Risiken im digitalen Raum zu schützen?
Welche Kinderrechte lassen sich besser umsetzen, wenn Kinder ein Smartphone besitzen?
Hallo, ich bin kidlex. Ich bin eine künstliche Intelligenz, mit der du über Kinderrechte reden kannst.
Erinnerungsbücher im Heimalltag – schön oder schwierig?
Praxissituation
Auf der stationären Wohngruppe Wolkennest für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren wird für jedes Kind ab Eintritt ein Erinnerungsbuch erstellt und regelmässig mit Inhalten gefüllt. Im Erinnerungsbuch werden besondere Momente und auch alltägliche Situationen festgehalten (z.B. ersten Schultag, herausgefallene Zähne, Sieg beim Sportturnier, Basteln der Herbstlaternen oder gemeinsame Gruppenausflüge). Auch Abschiedsbotschaften von anderen Kindern, Praktikant:innen oder Fachpersonen, welche die Wohngruppe verlassen, werden darin festgehalten. Die Erinnerungen werden hauptsächlich von den Bezugspersonen erstellt. Diese haben den Auftrag, mindesten einmal pro Monat einen Eintrag in die Erinnerungsbücher zu machen. Aber auch die Kinder können eigenen Einträge gestalten und beispielsweise Tickets der besuchten Zirkusvorstellung, Fotos von Ausflügen mit den Grosseltern oder Texte zum Besuch der Eltern auf der Wohngruppe in ihren Büchern festhalten. Teilweise äussern auch Eltern den Wunsch, einzelne Seiten im Erinnerungsbuch zu gestalten und beispielsweise ihre Freude über das letzte Standortgespräch oder das Sommertheater aufzuschreiben. Die Kinder der Wohngruppe Wolkennest lieben es, ihre Erinnerungsbücher für sich selbst in ihrem Zimmer anzuschauen, sie den Fachpersonen und anderen Kindern der Wohngruppe oder der Familie zu Hause zu zeigen. Beim Auszug nimmt jedes Kind sein persönliches Erinnerungsbuch mit. Es ist ein Schatz voller Geschichten, Fotos und Botschaften, der die Zeit in der Wohngruppe lebendig hält und sie immer an die Zeit erinnert.
Reflexionsfragen
Welches Kinderrecht/ Welche Kinderrechte spielen in diesem Fallbeispiel eine Rolle und weshalb?
Welche weiteren Möglichkeiten kennst du, Erinnerungen für Kinder und Jugendliche, welche nicht zu Hause aufwachsen, festzuhalten?
Wie wird vermieden, dass die Erinnerungsbücher die Identität der Kinder einseitig oder unvollständig darstellen?
Sind solche Erinnerungsbücher mit den heutigen Datenschutzbestimmungen vereinbar?
Hallo, ich bin kidlex. Ich bin eine künstliche Intelligenz, mit der du über Kinderrechte reden kannst.
Golftraining - Chancengleichheit oder individuelle Förderung?
Praxissituation
Im Rahmen des Ferienprogramms der Wohngruppe Stetergrund haben die Jugendlichen die Möglichkeit, an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen, darunter auch ein Schnupperkurs im Golf. Die Betreuungspersonen weisen jedoch bereits vor der Anmeldung darauf hin, dass eine langfristige Teilnahme an einem Golftraining aufgrund der finanziellen Mittel und der örtlichen Distanz zum Golfplatz nicht realisierbar ist. Eine 16-jährige Jugendliche nimmt dennoch am Schnupperkurs teil – und ist begeistert. Nach dem Kurs äussert sie den Wunsch, regelmässig am Golftraining teilnehmen zu dürfen. Die Wohngruppe lehnt diesen Antrag zunächst ab, da die anfänglichen Bedenken bezüglich Transport und Finanzierung weiter bestehen. Nach einem Wochenende bei ihren Eltern kehrt die Jugendliche auf die Wohngruppe zurück und legt ihrer Bezugsperson einen durchdachten Umsetzungsplan vor. Darin zeigt sie auf, wie sowohl die Finanzierung als auch der Transport zum Golftraining sichergestellt werden können:
Transport: Ihr Onkel und ihre Grossmutter haben sich bereit erklärt, sie regelmässig zum Golfplatz zu bringen und wieder abzuholen.
Finanzierung: Die Kosten für das Training könnten aus einem Teil ihres Taschengeldes sowie einem Betrag aus einem Erbe gedeckt werden, das derzeit von ihrer Beiständin verwaltet wird.
Reflexionsfragen
Welches Kinderrecht/ Welche Kinderrechte spielen in diesem Fallbeispiel eine Rolle und weshalb?
Ist es legitim, bei dieser Jugendlichen der Wohngruppe eine Ausnahme zu machen, ein teures und exklusives Hobby auszuüben, währenddem dies den anderen Jugendlichen der Wohngruppe verwehrt bleibt?
Welche Möglichkeiten hat eine Institution zu gewährleisten, dass Jugendlichen ähnliche Chancen haben, ihre Freizeitinteressen zu verfolgen?
Was sind kinderrechtskonforme Gründe dafür, Kinder und Jugendlichen eine Freizeitaktivität zu verbieten oder vorzuschreiben?
Hallo, ich bin kidlex. Ich bin eine künstliche Intelligenz, mit der du über Kinderrechte reden kannst.
Stillen in der Wohngruppe – Bindung oder Belastung?
Praxissituation
In einer stationären Wohngruppe für Kleinkinder wird ein 8 Monate altes Kind betreut. Das Kind wurde zunächst für einen 3-monatigen Abklärungsaufenthalt ausserhalb der Familie untergebracht. Die Mutter des Kindes äussert den Wunsch, ihr Kind dreimal täglich zu stillen. Sie begründet dies mit den Empfehlungen der Kinderärztin, die betont, dass Stillen für die körperliche Entwicklung, die emotionale Nähe und eine stabile Mutter-Kind-Bindung von grosser Bedeutung ist. Die Betreuungspersonen der Wohngruppe stehen dem Anliegen der Mutter jedoch mit gemischten Gefühlen gegenüber. Einerseits haben sie Verständnis für den Wunsch der Mutter und ihre Argumentation. Andererseits äussern sie Bedenken: Könnte die regelmässige Anwesenheit der Mutter die Eingewöhnung des Kindes in die Wohngruppe erschweren? Könnte es durch die wiederkehrenden Besuche zu Unruhe in der Gruppendynamik kommen? Würden die zusätzlichen Besuche zu einem Mehraufwand für das Betreuungsteam führen? Um die Situation zu klären, berufen die pädagogische Leitung der Institution und das Betreuungsteam eine ausserordentliche Sitzung ein. In dieser Sitzung werden die verschiedenen Argumente abgewogen und ausführlich diskutiert.
Reflexionsfragen
Welches Kinderrecht/ Welche Kinderrechte spielen in diesem Fallbeispiel eine Rolle und weshalb?
Erfährt das Kind langfristige Benachteiligungen, wenn es während dem Abklärungsaufenthalt nicht regelmässig durch die Mutter gestillt werden kann?
Worin besteht hier das Kindesinteresse?
Welche kinderrechtskonformen Argumente gibt es, das Stillen nicht zu ermöglichen?